In der Bochumer Innenstadt sorgt ein geplantes Wohnbauprojekt seit geraumer Zeit für Diskussionen. Auf einem bislang unbebauten Grundstück an der Kortumstraße/Ecke Nordring möchte ein Investor ein Mehrfamilienhaus mit 17 Mietwohnungen errichten. Trotz mehrjähriger Abstimmungen mit der Stadt ist eine Genehmigung bislang nicht in Sicht.
Ausgangslage
Das Grundstück gilt seit Jahren als Baulücke. Nach einer Zwangsversteigerung im Jahr 2023 ging es in den Besitz eines privaten Investors über. Dieser plant, die Fläche durch ein mehrgeschossiges Wohngebäude zu nutzen. Aufgrund der geringen Grundstücksgröße von rund 252 Quadratmetern ist eine effiziente Flächennutzung zentral für die Wirtschaftlichkeit des Projekts.
Planung und Anpassungen
Ursprünglich sah die Planung ein Gebäude mit sechs Etagen plus Staffelgeschoss vor. Zudem sollten sogenannte Auskragungen – also über die Gebäudefläche hinausragende Bauteile – zusätzlichen Wohnraum schaffen.
Im Verlauf der Gespräche mit der Stadt wurde die Gebäudehöhe reduziert. Der Investor passte seine Planung entsprechend an und reichte überarbeitete Entwürfe ein. Dennoch kam es erneut zu keiner positiven Entscheidung.
Position der Stadt
Die Stadtverwaltung stellt klar, dass kein endgültiger Bauantrag abgelehnt worden sei. Vielmehr habe es sich um einen Antrag auf Vorbescheid gehandelt, der vom Bauherrn selbst zurückgezogen wurde.
Als zentrales Problem benennt die Stadt die geplanten Auskragungen. Diese würden teilweise in den öffentlichen Raum hineinragen und seien bereits in früheren Planungen negativ bewertet worden – sowohl von der Verwaltung als auch vom zuständigen Gestaltungsbeirat.
Kritik des Investors
Der Investor zeigt sich über die Entwicklung enttäuscht. Nach seiner Darstellung habe er die Anforderungen der Stadt berücksichtigt und sich kooperativ gezeigt. Dass dennoch keine Genehmigung in Aussicht steht, empfindet er als hinderlich für die Umsetzung des Projekts.
Auch der Architekt verweist darauf, dass es in der näheren Umgebung Gebäude mit vergleichbaren baulichen Elementen gebe. Aus seiner Sicht ist daher nicht nachvollziehbar, warum diese im aktuellen Fall nicht zulässig sein sollen.
Zentrale Konfliktpunkte
Der Konflikt lässt sich im Wesentlichen auf zwei Aspekte zurückführen:
- Baurechtliche und gestalterische Vorgaben: Die Stadt sieht die Einhaltung von Baugrenzen und die Wahrung des Stadtbildes als entscheidend an.
- Wirtschaftlichkeit des Projekts: Der Investor ist auf eine möglichst effiziente Nutzung der Fläche angewiesen, um das Vorhaben rentabel umzusetzen.
Fazit und Ausblick
Der Fall verdeutlicht die Herausforderungen bei der Nachverdichtung innerstädtischer Flächen. Während zusätzlicher Wohnraum politisch gewünscht ist, treffen konkrete Bauvorhaben häufig auf rechtliche und gestalterische Grenzen.
Ob für das Grundstück an der Kortumstraße eine Lösung gefunden wird, ist derzeit offen. Der Investor prüft weitere Anpassungen seiner Planung, rechnet jedoch selbst nur mit geringen Erfolgsaussichten.
Quelle: WAZ - Eigentümer will Haus mit 17 Mietwohnungen bauen – bekommt aber keine Genehmigung - Paywall
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